Die Termine werden laufend ergänzt.
Aktuelle News zu den Termine findest du auch um AGN What's Up Chat.
Weitere Informationen zu Chat und Termine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Für weitere Termine siehe auch Kalender auf der SGH Homepage
Jahrestermine 2026 |
||
| Januar | ||
| 7.2. | SGH-Wintertreffen Bern |
Info |
| 7.2. | Unterstützung AGH Abfalltour Hölloch | Info AGH-Webseite |
| Februar | ||
| März | ||
| 1.3.-30.3. | South Garo Hills Expedition (Meghalaya, Indien) | Info Core Geo Expeditions (Facebook) |
| April | ||
| 11.4. | Höhlenvermessungen Balmfluechöpfli |
Kontakt Vermessung |
| Mai | ||
| 2.5 |
Höhlenvermessung Solothurn (evtl. Hinteregghöhle) Mitgliederversammlung AGN, Restaurant Hinterweissenstein, 16:00 |
Kontakt Info Seilbahn |
| 9.5.-10.5. | SGH-DV - Vaumarcus NE |
Info |
| 14.5.-17.5. | Nationaler Kongress für Späleologie organisiert in Morteau im Juragebirge vom Départementkomitee Doubs (CDS 25) |
Info |
| Juni | ||
|
6.6.-7.6. |
Neuenburgerwochenende |
Info |
| 27.6.-28.6. | Neuenburgerwochenende | Info Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
| Juli | ||
| 13.7.-18.7 | Forschungswoche Zwinglipass | Info Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
| 23.7-26.7 | (provisorisch) Forschungslagerli Sigriswiler Rothorn | Kontakt Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
| August | ||
| 22.8. - 23.8. | Neuenburgerwochenende | Info Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
| 31.8.-4.9. | EuroKarst Congress, Neuchâtel | Info EuroKarst-Website |
| September | ||
| 24.9-27.9 | (provisorisch) Ausweichsdatum Sigriswiler Rothorn | Kontakt Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
| Oktober | ||
| 10.10.-11.10. | Neuenburgerwochenende | Info Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
| 16.10.-18.10. | Ausbauen Radonlogger in Höhlen bei Beatenberg, im Kt. Zug und im Nidlenloch |
Kontakt |
| November | ||
| TBD | Herbsttreffen SGH | Info SGH-Webseite |
| 14.11. | Höhlenvermessung Solothurn (evtl. Nackhöhle) | Kontakt Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
| Dezember | ||
| TBD | Jahresabschluss AGN | Info SGH-Webseite |
aktualisiert 15.1.26 / AGN
Anmerkung
Der § 7 bildet den eigentlichen Ehrenkodex
Dieser Ehrenkodex, der 1992 von der Delegiertenversammlung der Schweizerischen Gesellschaft für Höhlenforschung angenommen worden ist, bildet einen Zusatz zu den Statuten der SGH. Er hält die Grundzüge der moralischen Verantwortung der Höhlenforscher fest und wendet sich an den schweizerischen Höhlenforscher, ganz gleich, in welchem Erdteil er sich gerade aufhält, und an den ausländischen Höhlenforscher in der Schweiz. Es wäre wünschenswert, wenn die Internationale Union für Speläologie die Ausarbeitung derartiger Ehrenkodexe vermehrt fördern würde.
Leitsatz: Eine aus eigenem Antrieb formulierte Ethik hat bessere Aussichten, eingehalten zu werden
Leitsatz: Zuerst mit dem guten Beispiel vorangehen, dann fordern
Ein Ehrenkodex ist prinzipiell einem Reglement vorzuziehen, da gemeinsam abgefasste Empfehlungen viel eher vom einzelnen Höhlenforscher eingehalten werden als Gesetze, die ausserhalb der Vereine entstanden sind, und welchen die Gefahr der Eigendynamik anhaftet. Selbst wenn bei den meisten Prinzipien a priori Einhelligkeit besteht, verleiht ihnen die schriftliche Festhaltung mehr Einfluss und bildet zudem eine wichtige Grundlage, um die Kreise ausserhalb der SGH zu informieren. Ein Text, der die Einstellung von tausend SGH-Mitgliedern festhält, kann wesentlich mehr bewirken als der Vorstoss eines Einzelnen.
Reglemente, Gesetze und Prüfungen sollten grundsätzlich immer das allerletzte Mittel darstellen. Die freiwillige Einhaltung ethischer Prinzipien verhindert letztlich die Entstehung und Verschärfung von Reglementen und beschränkt den Verschluss von Höhlen zu deren Schutz auf wenige Ausnahmefälle. Jedem Höhlenforscher sollte es am Herzen liegen, die Grundsätze dieses Ehrenkodexes weiterzuverbreiten, wo auch immer er sich befindet.
Leitsatz: Eigenverantwortung ist der beste Höhlenschutz
Die drei nachfolgend beschriebenen Stossrichtungen sollten von jedermann auf allen ihm möglichen Ebenen weitergetragen werden. Die Koordination dieser Bemühungen soll eine Daueraufgabe der Kommission für Höhlenschutz werden.
Leitsatz: Die Kommission für Höhlenschutz erhält hiermit eine Daueraufgabe
Die Unterscheidung der beiden Aspekte ist weder realistisch noch wünschbar, denn jeder Forscher betätigt sich auch als Höhlenbesucher und umgekehrt. Die Forschung ist allerdings viel mehr als der reine Höhlenbesuch von den investierten Mitteln abhängig (Arbeitsaufwand, Wissensvermittlung, Erfahrungswerte, Geldmittel, Koordination, Dokumentation, Veröffentlichung...) und benötigt entsprechende Unterstützung.
Beide Aspekte der Höhlenforschung können die Höhlen gleichermassen gefährden, dann nämlich, wenn der Zweck die Mittel heiligt... Wichtig ist einzig die Verhaltensweise jedes einzelnen gegenüber dem unterirdischen Milieu.
Der Höhlentourismus kann allerdings ein erhöhtes Gefahrenpotential für die Höhle darstellen:
Das Trekking, da unter der Obhut von Führern, kann diese negativen Auswirkungen theoretisch vermindern, aber:
Die SGH ist zurückhaltend, was den Massentourismus und das Trekking angeht. Da Letztere jedoch praktiziert werden, erachtet es die SGH als unbedingt notwendig, diese Freizeitaktivitäten mittels Formulierung von Verhaltensregeln und ev. einer Liste von Höhlen, die sich für Besuche eignen in eine positive Richtung zu steuern.
Leitsatz: Jeder Höhlenbesuch kann zur Zerstörung der Höhle beitragen
Grundsätzlich ist die Dokumentation und Publikation der Forschungsresultate anzustreben. Es liegt in der Eigenverantwortung des Autors, ob, in welcher Form und in welchem Medium er die Publikation verantworten kann. Einige Leitlinien mögen für den jeweiligen Entscheid von Nutzen sein:
Leitsatz: Veröffentlichung: eine Aufgabe der Ehrlichkeit und eine grosse Verantwortung
Die Eigenverantwortung jedes einzelnen bildet den besten Schutz für die Höhle. Der Höhlenforscher sollte so behutsam wie möglich mit der Höhle umgehen und die folgenden Grundsätze beachten:
Leitsatz : Zuerst überlegen, dann handeln; Unüberlegte Aktionen können katastrophale und unwiderrufliche Folgen haben.
Quelle: www.speleo.ch
Prospektion |
![]() |
|
In Karstregionen, wie der Solothurner Jura, sind im Kalkstein Höhlen entstanden. Bei einigen von diesen Höhlen besteht eine Verbindung zur Oberfläche. Für uns Höhlenforscher gilt es, diese zu finden. Deshalb durchkämmen wir systematisch potentielle Gebiete nach Eingängen zu unbekannten Höhlen. Dabei nutzen wir unsere guten Verbindung zur lokalen Bevölkerung und den entsprechenden Behörden.
|
|
Graben |
![]() |
|
Es kann vorkommen, dass ein Teil der Gänge in einer Höhle teilweise oder ganz mit Sedimenten verfüllt sind und ein Durchkommen für uns nicht möglich ist. Da heisst es zur Schaufel zu greifen und in die Hände zu spucken, wenn hohe Chancen bestehen, dass der Gang weiter geht.
|
|
Einrichten von Schächten und Passagen |
![]() |
|
Vielfach findet man in einer Höhle nicht nur horizontale Gänge. sondern auch vertikale Schächte. Um diese Schächte überhaupt und sicher befahren zu können, richten wir fixe oder temporäre Ankerpunkte ein. An diesen Ankerpunkten befestigen wir unser Seil für den Ab- und Aufstieg im Schacht.
|
|
Vermessen von Höhlen |
![]() |
|
Mit Hilfe von Lasermessgeräten und Pocket Computer vermessen und skizzieren wir Höhlen für die Erstellung von genauen Höhlenplänen. Die untertags erarbeiteten Daten importieren wir am heimischen Computer in ein Grafikprogramm und zeichnen die Pläne ins Reine.
|
|
Schacht- und Rettungstechniken |
![]() |
| Gute und regelmässig geübte Seiltechnik sind in einer Höhle überlebenswichtig. Bei der Befahrung von Schächten muss jeder Handgriff sitzen. Aus diesem Grund trainieren wir unsere Seiltechnik regelmässig. Einmal im Jahr organisieren wir eine Übung mit der Rettungstation Nr. 6.17 der Alpinen Rettung (ARS) |
|
Begehungen im In- und Ausland |
![]() |
| Neben der Forschungsarbeit befahren wir auch gerne aus Freude an der Schönheit der Unterwelt Höhlen im In- und Ausland. Dabei pflegen wir den Kontakt und Austausch mit anderen Höhlenforschungsvereinen. Zudem führen wir gerne Interessierte in die faszinierende Natur der Höhlen ein. Der Schutz und Erhalt des fragilen Reich mit seinen Bewohner ist uns dabei ein wichtiges Anliegen.
|
|
Kameradschaft pflegen |
![]() |
|
Die Kameradschaft darf auch bei ernsthafter Forschung in Höhlen nie zu kurz kommen. Im Rahmen von Höcks und geselligen Zusammentreffen vertiefen wir die Freundschaft.
|
Anwendbarkeit |
| Der Benutzer nimmt Kenntnis davon, dass die auf dieser Webseite wiedergegebenen Informationen nur für den Rechtsraum der Schweiz gelten. Eine Anwendbarkeit für andere Länder ist weder beabsichtigt noch garantiert. |
Datenschutzerklärung |
| Der AGN-Vorstand, 18.04.2025 |
|
In dieser Datenschutzerklärung erläutern wir, die Arbeitsgemeinschaft Nidlenloch (nachfolgend AGN), wie wir Personendaten erheben und bearbeiten. Für die Handhabung der Daten durch den Dachverband (Schweizerische Gesellschaft für Höhlenforschung, SGH) und die damit verbundenen Zuständigkeiten können auf der Webseite der SGH abgerufen werden. Unter Personendaten werden in der Regel Angaben verstanden, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Wer der AGN entsprechende Daten anvertraut, stellt sicher, dass die betroffenen Personen die vorliegende Datenschutzerklärung kennen. Es dürfen nur Daten erhoben und bearbeitet werden, die zur Erfüllung des Vereinszwecks notwendig sind. Bei den erhobenen Personendaten handelt es sich hauptsächlich um Kontaktdaten (Name, Vorname und Adressangaben). In der SGH trägt der Vorstand die Verantwortung im Umgang mit entsprechenden Daten. Kontaktadresse für Fragen in diesem Zusammenhang (z.B. Datenschutz, Löschung, Widerspruch, usw.): Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Für die Bewirtschaftung der Mitgliederdaten beim Dachverband (SGH) ist ein Mitglied ausserhalb des Vorstands beauftragt. Zu diesem Zweck wurde ebenfalls die Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!(Anmeldung von Neumitgliedern, Austritten und Adressänderungen) geschaffen. Zwecks korrekter und zeitnaher Nachführung der Daten der einzelnen Mitglieder und zur Verminderung redundanter Adresssysteme haben die Sektionsvorstände direkten Zugriff auf die Kontaktdaten ihrer jeweiligen Sektionsmitglieder. Die Kontaktdaten werden im System „Webling“ verwaltet. Zugriff auf dieses System haben Mitglieder des Vorstands sowie das für die Adressverwaltung beauftrage SGH-Mitglied. Die jeweiligen Sektionen haben ausschliesslich Zugriff auf die Kontaktdaten ihrer Sektionsmitglieder. Die SGH benötigt zur Erfüllung ihres Vereinszwecks folgende Daten ihrer Mitglieder: Name, Vorname, Strasse, Adresszusatz, Postleitzahl, Wohnort, Land, E-Mail-Adresse, Telefonnummern, Sektionszugehörigkeit / Einzelmitglied (wenn mehrere), Korrespondenzsprache, Eintrittsdatum in die AGN und SGH, Mitgliedsstatuts. Weitere persönliche Daten können bei Bedarf der AGN und SGH zur Verfügung gestellt werden, sofern die betroffenen Mitglieder dazu ihr persönliches Einverständnis geben und die Verwendung der Daten ebenfalls der Erfüllung des Vereinszwecks dient. Sektionsmitglieder sind gebeten, Kontaktdaten stets aktuell zu halten, bzw. Mutationen (Ein-/ Austritte, Adressänderungen) der Kontaktstelle der AGN zu melden. Die Kontaktdaten von ausgetretenen Mitgliedern müssen grundsätzlich gelöscht, bzw. dürfen nur solange aufbewahrt werden, bis allenfalls noch geschuldete Mitgliederbeiträge bezahlt sind. Zwecks Statistik und Aufbaus einer Historik können die Namen (Vorname, Nachname) ehemaliger Mitglieder sowie die Ein-/ und Austrittsdaten in der Chronik des Adresssystems gespeichert bleiben. Die Bekanntgabe von Mitgliederdaten (z.B. Weitergabe von Adressdaten) an andere Mitglieder ist grundsätzlich nur zulässig, wenn zuvor die Einwilligung jedes einzelnen Mitglieds eingeholt wurde und klar definiert ist, zu welchem Zweck die bekanntgegebenen Daten verwendet werden (z.B., um miteinander Kontakt aufzunehmen; um Vereinsaktivitäten zu besprechen, usw.). Bei der Verbreitung von Informationen an alle oder Teile der Verbandsmitglieder (z.B. per E-Mail) muss darauf geachtet werden, dass die E-Mail-Adressen nicht für alle Adressaten ersichtlich sind. Die Bekanntgabe von Kontaktdaten an Dritte ist nur zulässig, wenn die Mitglieder über den Zweck der Bekanntgabe informiert wurden und ausdrücklich zugestimmt haben oder die Möglichkeit hatten, im Vorfeld der Bekanntgabe zu widersprechen. Aus der Information muss hervorgehen, welche Daten weitergegeben werden, zu welchem Zweck und an welche Dritten (z.B. Behörden, anderer Verband, usw.). Die Bekanntgabe von Daten an Dritte ist auch denkbar, wenn dies gesetzlich vorgesehen oder vorgeschrieben ist (z.B. die Bekanntgabe von Daten in einem Strafverfahren). Der Vorstand muss diese Datenschutzerklärung bei Bedarf anpassen. Die Datenschutzerklärung wird allen Mitgliedern der AGN zur Kenntnisnahme auf geeignete Weise zugestellt. Ohne Widerspruch gilt die aktualisierte Datenschutzerklärung als akzeptiert. Die aktuell gültige Fassung wird jeweils auf der Webseite der AGN publiziert. |
Haftungsausschluss für fehlerhafte Informationen |
| Der Verein 'AGN' übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der angebotenen Informationen. |
Haftungsausschluss für verlinkte Seiten |
| Es ist möglich, von dieser Website zu anderen Internet-Seiten zu gelangen, die nicht vom Verein 'AGN' unterhalten werden. Der Verein 'AGN' ist weder für den Inhalt dieser Seiten verantwortlich, noch billigt, unterstützt oder bestätigt er Inhalte, die auf externen Seiten oder in darin aufgeführten gelinkten Adressen enthalten sind. |
Haftungsausschluss für technische Mängel |
| Der Verein 'AGN' haftet in keinem Fall für allfällige direkte oder indirekte Schäden, die aufgrund des Gebrauchs von Informationen dieser Webseite oder durch den Zugriff über Links auf andere Webseiten entstehen. Der Verein 'AGN' übernimmt keine Gewähr, dass Informationen, Software, Dokumente oder andere Angaben, welche über eine dieser Webseiten zugänglich sind, frei von Viren oder anderen schädlichen Komponenten sind. |
Änderungen |
| Der Verein 'AGN' behält sich vor, den Inhalt der Webseite und dieser Bestimmungen jederzeit zu ändern. Der Nutzer ist deshalb gehalten, diese Bestimmungen bei jedem seiner Besuche zu lesen. |