Anwendbarkeit

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Datenschutzerklärung

 Der AGN-Vorstand, 18.04.2025

In dieser Datenschutzerklärung erläutern wir, die Arbeitsgemeinschaft Nidlenloch (nachfolgend AGN), wie wir Personendaten erheben und bearbeiten. Für die Handhabung der Daten durch den Dachverband (Schweizerische Gesellschaft für Höhlenforschung, SGH) und die damit verbundenen Zuständigkeiten können auf der Webseite der SGH abgerufen werden.

Unter Personendaten werden in der Regel Angaben verstanden, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Wer der AGN entsprechende Daten anvertraut, stellt sicher, dass die betroffenen Personen die vorliegende Datenschutzerklärung kennen. Es dürfen nur Daten erhoben und bearbeitet werden, die zur Erfüllung des Vereinszwecks notwendig sind. Bei den erhobenen Personendaten handelt es sich hauptsächlich um Kontaktdaten (Name, Vorname und Adressangaben).

In der SGH trägt der Vorstand die Verantwortung im Umgang mit entsprechenden Daten. Kontaktadresse für Fragen in diesem Zusammenhang (z.B. Datenschutz, Löschung, Widerspruch, usw.): Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Für die Bewirtschaftung der Mitgliederdaten beim Dachverband (SGH) ist ein Mitglied ausserhalb des Vorstands beauftragt. Zu diesem Zweck wurde ebenfalls die Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!(Anmeldung von Neumitgliedern, Austritten und Adressänderungen) geschaffen. Zwecks korrekter und zeitnaher Nachführung der Daten der einzelnen Mitglieder und zur Verminderung redundanter Adresssysteme haben die Sektionsvorstände direkten Zugriff auf die Kontaktdaten ihrer jeweiligen Sektionsmitglieder. Die Kontaktdaten werden im System „Webling“ verwaltet. Zugriff auf dieses System haben Mitglieder des Vorstands sowie das für die Adressverwaltung beauftrage SGH-Mitglied.

Die jeweiligen Sektionen haben ausschliesslich Zugriff auf die Kontaktdaten ihrer Sektionsmitglieder. Die SGH benötigt zur Erfüllung ihres Vereinszwecks folgende Daten ihrer Mitglieder: Name, Vorname, Strasse, Adresszusatz, Postleitzahl, Wohnort, Land, E-Mail-Adresse, Telefonnummern, Sektionszugehörigkeit / Einzelmitglied (wenn mehrere), Korrespondenzsprache, Eintrittsdatum in die AGN und SGH, Mitgliedsstatuts. Weitere persönliche Daten können bei Bedarf der AGN und SGH zur Verfügung gestellt werden, sofern die betroffenen Mitglieder dazu ihr persönliches Einverständnis geben und die Verwendung der Daten ebenfalls der Erfüllung des Vereinszwecks dient.

Sektionsmitglieder sind gebeten, Kontaktdaten stets aktuell zu halten, bzw. Mutationen (Ein-/ Austritte, Adressänderungen) der Kontaktstelle der AGN zu melden. Die Kontaktdaten von ausgetretenen Mitgliedern müssen grundsätzlich gelöscht, bzw. dürfen nur solange aufbewahrt werden, bis allenfalls noch geschuldete Mitgliederbeiträge bezahlt sind. Zwecks Statistik und Aufbaus einer Historik können die Namen (Vorname, Nachname) ehemaliger Mitglieder sowie die Ein-/ und Austrittsdaten in der Chronik des Adresssystems gespeichert bleiben.

Die Bekanntgabe von Mitgliederdaten (z.B. Weitergabe von Adressdaten) an andere Mitglieder ist grundsätzlich nur zulässig, wenn zuvor die Einwilligung jedes einzelnen Mitglieds eingeholt wurde und klar definiert ist, zu welchem Zweck die bekanntgegebenen Daten verwendet werden (z.B., um miteinander Kontakt aufzunehmen; um Vereinsaktivitäten zu besprechen, usw.). Bei der Verbreitung von Informationen an alle oder Teile der Verbandsmitglieder (z.B. per E-Mail) muss darauf geachtet werden, dass die E-Mail-Adressen nicht für alle Adressaten ersichtlich sind.

Die Bekanntgabe von Kontaktdaten an Dritte ist nur zulässig, wenn die Mitglieder über den Zweck der Bekanntgabe informiert wurden und ausdrücklich zugestimmt haben oder die Möglichkeit hatten, im Vorfeld der Bekanntgabe zu widersprechen. Aus der Information muss hervorgehen, welche Daten weitergegeben werden, zu welchem Zweck und an welche Dritten (z.B. Behörden, anderer Verband, usw.). Die Bekanntgabe von Daten an Dritte ist auch denkbar, wenn dies gesetzlich vorgesehen oder vorgeschrieben ist (z.B. die Bekanntgabe von Daten in einem Strafverfahren).

Der Vorstand muss diese Datenschutzerklärung bei Bedarf anpassen. Die Datenschutzerklärung wird allen Mitgliedern der AGN zur Kenntnisnahme auf geeignete Weise zugestellt. Ohne Widerspruch gilt die aktualisierte Datenschutzerklärung als akzeptiert. Die aktuell gültige Fassung wird jeweils auf der Webseite der AGN publiziert.
 

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